Campus Region

Brandenburg-Berlin

ASG - Anerkannte Schulgesellschaft mbH

Gymnasium

Am Campus Region Brandenburg-Berlin befinden sich aktuell die Schulen - das Freie Gymnasium Hoppegarten und die Freie Gesamtschule Hoppegarten (mit gymnasialer Oberstufe).

Damit wendet sich die ASG an alle Schulabgänger von Grundschulen der Region, da unabhängig davon in welche Schule die Aufnahme erfolgt, alle Abschlüsse, die allgemeinbildende Schulen in Brandenburg oder Berlin in der Sekundarstufe I oder II bieten, erreicht werden können.

Die Bezeichnung „Campus“ soll darauf hinweisen, dass die beiden Einrichtungen eng miteinander kooperieren.

Ausbildung und Abschlüsse

Der erfolgreiche Besuch des Gymnasiums mit einem naturwissenschaftlich - technischem Profil, bereitet auf eine weiterführende Ausbildung im Bereich akademischer Berufe innerhalb von 6 Jahrgangsstufen vor.

Damit können alle Formen der Ausbildung weiterführender Schulen des Ersten Bildungswegs am Campus genutzt und die folgenden Abschlüsse nach rechtlichen Bestimmungen des Landes Brandenburg erreicht werden:

Gymnasium
Im Gymnasium kann bei einer Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 der Hauptschulabschluss/die Berufsbildungsreife erteilt werden. Am Ende der Jahrgangsstufe 10 kann der Realschulabschluss/die Fachoberschulreife oder der erweiterte Hauptschulabschluss/die erweiterte Berufsbildungsreife erlangt werden.
In der gymnasialen Oberstufe können die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife, das Abitur, erworben werden.

Die innerbetrieblichen Regelungen zu Übergängen zwischen Schulstufen und Bildungsgängen sowie zum Erwerb von Abschlüssen in der Sekundarstufe I und zur Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife gemäß der Verordnung zur gymnasialen Oberstufe (GOSTV) in ihrer jeweils gültigen Fassung entsprechen vollumfänglich den Regelungen des Landes Brandenburg.

Sprachen und bilinguale Ausbildung

Am Gymnasium ist das Erlernen einer zweiten Fremdsprache obligatorisch. Die Schule bietet bislang Spanisch ab der 7. Klasse als zweite Fremdsprache an.

Ferienregelung

Die Einrichtungen des Campus schließen sich hinsichtlich der Erteilung von Unterricht den Regelungen des Bundeslandes Brandenburg an.

Medienerziehung und Medienkompetenz entwickeln

Kommunikationsmedien nehmen in der digitalen und globalisierten Welt einen immer wichtiger werdenden Stellenwert ein.
Eine der großen Herausforderungen an künftige Ausbildungen wird die Art und Weise der Nutzung, die Kompetenz und die Erziehung zum kulturellen Umgang mit diesen Medien sein. Um den ersten Schritt zum Selbstverständlichen des Einsatzes dieser Medien zu gehen, soll jeder Schüler über ein eigenes mobiles Endgerät verfügen, sodass dieses zur Ausbildung und zur schulischen Nutzung zur Verfügung steht. Mit unserem Konzept des Digital-LearningSystems (DLS) wollen wir von Beginn der Ausbildung an, uns in unseren Schulen dieser Aufgabe stellen.

Schülerausweis, Kundenkarte

Mit Vertragsabschluss (Status „Ratifiziert“) wird der Schülerausweis in schriftlicher Form zugesendet, der bereits vor Beginn der Ausbildung als Ausweis dienen kann. Zu Beginn der schulischen Ausbildung wird eine Kundenkarte übergeben. Diese dient als Schülerausweis. Da die Funktion der Karte nicht durch eine PIN geschützt ist, soll der Verlust sofort zur Sperrung der Karte führen (kann über den individuellen Zugang zu WorkPro selbst durchgeführt werden oder über das Sekretariat der Schule). Eine Ersatzkarte muss über WorkPro bestellt werden – siehe dazu die Texte unter Register „Vertragsgrundlagen“.

Schließfächer

Im Unterrichtsraum sollen nur Kleidungsstücke und Lernmittel, die unmittelbar genutzt werden, abgelegt werden. Für sichere Verwahrung von persönlichen Gegenständen und zum Nachladen des mobilen Endgeräts könne Schließfächer genutzt werden, welche durch einen externen Anbieter bereitgestellt werden.

Mittagsversorgung

Das Mittagsband am Campus beträgt 50 Minuten. Der Teilnehmer schließt mit dem Verpfleger (derzeit "MenüPartner") einen privatrechtlichen Vertrag und erhält eine Chipkarte , mit der er seine Bestelung einlöst. Bitte beachten Sie hierbei die Bestimmungen des Anbieters! Bestellungen, Veränderungen der persönlichen Daten etc. können über ein Online-Kundenportal angepasst werden.

Ganztagsschule

Das Konzept der Ganztagsschule schließt die Unterrichtung in den Pflichtfächern nach Landesrecht sowie dazu gegebene innerbetrieblich festgelegte Erweiterung (Wahlfächer und Zusatzbudgets) ein. Damit wird der zeitliche Umfang des Unterrichts der Schule gegenüber öffentlich-rechtlich getragenen Schulen erweitert.
Parallel dazu wird vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsschluss eine Betreuung gesichert, innerhalb derer alle Schulaufgaben erledigt werden und für individuelle Förderungen bzw. Erweiterung zum Unterricht die Leistungen der Lernstudios in Anspruch genommen werden können. Ebenso kann eine Teilnahme an Interessengemeinschaften erfolgen oder auch betreute Freizeit zur individuellen Nutzung der Möglichkeiten der Einrichtung stattfinden.

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Praktika

Zur Entwicklung von Vorstellungen zur beruflichen Orientierung sowie der Entwicklung von Kompetenzen werden innerhalb der Ausbildung mindestens 2 14-tägige Praktika in Unternehmen der Region mit schulischen Aufgabenstellungen stattfinden. Die Unternehmen sollen durch die Schüler selbst gefunden werden.

Schulgeld

Das Schulgeld stellt, wie unter Register „Vertragsunterlagen“ dargestellt, einen wesentlichen Teil der Finanzierung des Schulbetriebs dar. Da Schulen in freier Trägerschaft die sächlichen Kosten nicht wie öffentlich-rechtlich getragene Schulen aus Steuereinnahmen finanzieren können, kann auf die regelmäßige Entrichtung von Schulgeld nicht verzichtet werden.
Um keine Sonderungen nach Einkommen zuzulassen, setzt sich der Betrag des monatlichen Schulgelds aus einem Sockelbetrag und einem einkommensabhängigen Individualbetrag zusammen, der durch Abbuchung eingezogen wird.
Die Angaben zum Einkommen werden bei Abschluss des Vertrags ohne Nachweise zur Kenntnis genommen und der Betrag danach vereinbart. Die ASG behält sich jedoch das Recht vor, zu jedem Zeitpunkt einen schriftlichen Nachweis zu verlangen.
Das Schulgeld ist über die Dauer der Teilnehme am Bildungsgang nach der folgenden Tabelle fix und wird nur durch die Inflationsrate jährlich erhöht.
Der Sockelbetrag staffelt sich wie folgt:

Sekundarstufe I: monatlich 174,00 € zZgl. Einkommensabhängiger Individualbetrag
Sekundarstufe II: monatlich 186,00 € zZgl. Einkommensabhängiger Individualbetrag (jeweils vom "positiven Bruttoeinkommen")

Zu Vertragsbeginn fällt eine Aufnahmegebühr von 200 € an.

Lehrbücher werden durch die Schule gestellt. Dafür wird ein jährliches Lernmittelnutzungsentgelt in Höhe von 106 € fällig.

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