Campus Region

Brandenburg-Berlin

ASG - Anerkannte Schulgesellschaft mbH

Gymnasium

Am Campus Region Brandenburg-Berlin (15366 Hoppegarten OT Hönow, Kaulsdorfer Straße 15 – 21) nehmen mit Beginn des Schuljahres 2020/2021 zunächst zwei weiterführende Schulen ihren Betrieb auf:

das Freie Gymnasium Hoppegarten und die Freie Gesamtschule Hoppegarten (mit gymnasialer Oberstufe).

Damit wendet sich die ASG an alle Schulabgänger von Grundschulen der Region, da unabhängig davon in welche Schule die Aufnahme erfolgt, alle Abschlüsse, die allgemeinbildende Schulen in Brandenburg oder Berlin in der Sekundarstufe I oder II vergeben, erreicht werden können.

Die Bezeichnung „Campus“ soll darauf hinweisen, dass die beiden Einrichtungen eng miteinander kooperieren und das Angebot an Bildungsgängen bei Bedarf in den nächsten Jahren, vernetzt mit den jetzt in Betrieb gehenden Schulen, erweitert werden kann.

Ausbildung und Abschlüsse

Während der erfolgreiche Besuch des Gymnasiums mit naturwissenschaftlich-technischem Profil auf eine weiterführende Ausbildung im Bereich akademischer Berufe innerhalb von 6 Jahrgangsstufen vorbereitet, bietet die Gesamtschule diese Vorbereitung durch den Besuch zweier aufeinander folgender Bildungsgänge innerhalb von 7 Jahrgangsstufen ebenfalls an. In der Sekundarstufe I soll durch inhaltliche Profilierung zunächst auf eine nachfolgende Ausbildung in Facharbeiterberufen der Industrie und des Handwerks innerhalb von 4 Jahrgangsstufen orientiert werden. Mit anschließendem Besuch von 3 Jahrgangsstufen der gymnasialen Oberstufe der Gesamtschule (die in den Jahrgangsstufen 12 und 13 eng mit der Oberstufe des Gymnasiums verbunden ist), wird – aufbauend auf den Abschluss der Sekundarstufe I – ebenfalls auf eine weiterführende Ausbildung in akademischen Berufen vorbereitet, wobei die Profilierung in der Sekundarstufe I eine gute Vorbereitung für ein Studium in technischen und kaufmännischen Fachrichtungen sein kann.

Damit können alle Formen der Ausbildung weiterführender Schulen des Ersten Bildungswegs am Campus genutzt und die folgenden Abschlüsse nach rechtlichen Bestimmungen des Landes Brandenburg erreicht werden:
Gymnasium
Im Gymnasium kann bei einer Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 der Hauptschulabschluss/die Berufsbildungsreife erteilt werden. Am Ende der Jahrgangsstufe 10 kann der Realschulabschluss/die Fachoberschulreife oder der erweiterte Hauptschulabschluss/die erweiterte Berufsbildungsreife erlangt werden.
In der gymnasialen Oberstufe können die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife, das Abitur, erworben werden.

Die innerbetrieblichen Regelungen zu Übergängen zwischen Schulstufen und Bildungsgängen sowie zum Erwerb von Abschlüssen in der Sekundarstufe I und zur Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife gemäß der Verordnung zur gymnasialen Oberstufe (GOSTV) in ihrer jeweils gültigen Fassung entsprechen vollumfänglich den Regelungen des Landes Brandenburg.

Sprachen und bilinguale Ausbildung

Am Gymnasium ist das Erlernen einer zweiten Fremdsprache obligatorisch. Die Schule bietet nach Interessenlage bislang Spanisch und Französisch ab der 7. Klasse an.

Ferienregelung

Die Einrichtungen des Campus schließen sich hinsichtlich der Erteilung von Unterricht den Regelungen des Bundeslandes Brandenburg an.

Gremien

Die Schule bietet Mitwirkungsmöglichkeiten für Schüler, Eltern und Lehrkräfte.
Die Campusordnung regelt die Möglichkeiten der Zusammenarbeit.

Internationalität

Die Schule soll stabile internationale Beziehungen und Kooperationen zu Schulen anderer Länder entwickeln und diese nachhaltig durch Schriftwechsel, Erfahrungsaustausche, gegenseitige Besuche, gemeinsames Lernen durch Gastschüleraufnahme und – Entsendung usw. betreiben.
Wie an anderen Schulen der ASG Tradition, sollen aber auch Schüler aus dem Ausland, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die auf Dauer in Deutschland leben und arbeiten wollen, in den Schulbetrieb integrieren und zum angestrebten Abschluss geführt werden.

Medienerziehung und Medienkompetenz entwickeln

Kommunikationsmedien nehmen in der digitalen und globalisierten Welt einen immer wichtiger werdenden Stellenwert ein.
Eine der großen Herausforderungen an künftige Ausbildungen wird die Art und Weise der Nutzung, die Kompetenz und die Erziehung zum kulturellen Umgang mit diesen Medien sein.
Um den ersten Schritt zum Selbstverständlichen des Einsatzes dieser Medien zu gehen, soll jeder Schüler über ein eigenes mobiles Endgerät verfügen, sodass dieses zur Ausbildung und zur persönlichen Nutzung gleichzeitig und immer zur Verfügung steht.,
Mit unserem Konzept des Digital-LearningSystems (DLS) wollen wir von Beginn der Ausbildung an, uns in unseren Schulen dieser Aufgabe stellen.

Ziel soll es sein, möglichst papierfrei zu agieren, um auch dem Aspekt der Klimaveränderung Rechnung zu tragen.

Mehr dazu ist unter Register „Vertragsgrundlagen“ zu finden.

Schülerausweis, Kundenkarte

Mit Vertragsabschluss (Status „Ratifiziert“) wird der Schülerausweis in schriftlicher Form zugesendet, der bereits vor Beginn der Ausbildung als Ausweis dienen kann. Zu Beginn der Ausbildung kann eine Kundenkarte gegen Protokoll in Empfang genommen werden, die das Format einer Chipkarte mit Transponder-Funktion hat.
Mit dieser werden künftig immer mehr Funktionen verbunden, die die Verwaltung vereinfachen sollen (Ausgabe von Lernmittel…). Da die Funktion der Karte nicht durch eine PIN geschützt ist, soll der Verlust sofort zur Sperrung der Karte führen (kann über den individuellen Zugang zu WorkPro selbst durchgeführt werden oder über das Sekretariat der Schule).
Eine Ersatzkarte muss über WorkPro bestellt werden – siehe dazu die Texte unter Register „Vertragsgrundlagen“.

Schließfächer

Im Unterrichtsraum sollen nur Kleidungsstücke und Lernmittel, die unmittelbar genutzt werden, abgelegt werden. Für sichere Verwahrung von persönlichen Gegenständen und zum Nachladen des mobilen Endgeräts sollen Schließfächer genutzt werden.

Mittagsversorgung

Das Mittagsband am Campus beträgt 50 Minuten, in dem neben der Erholung und persönlichen Gesprächen auch das Mittagessen eingenommen werden kann.
Der Teilnehmer schließt mit dem Verpfleger (derzeit "MenüPartner") einen privatrechtlichen Vertrag und erhält eine Chipkarte , mit der er seine Bestelung einlöst.
Bestellungen, Veränderungen der persönlichen Daten etc. können über ein Online-Kundenportal angepasst werden.

Seit dem 01.12.2020 hat auch das Café seinen Dienst aufgenommen, in dem zusätzliche Speisen erworben werden können.

Ganztagsschule

Das Konzept der Ganztagsschule schließt die Unterrichtung in den Pflichtfächern nach Landesrecht sowie dazu gegebene innerbetrieblich festgelegte Erweiterung (Wahlfächer und Zusatzbudgets) ein. Damit wird der zeitliche Umfang des Unterrichts der Schule gegenüber öffentlich-rechtlich getragenen Schulen erweitert.
Parallel dazu wird vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsschluss eine Betreuung gesichert, innerhalb derer alle Schulaufgaben erledigt werden und für individuelle Förderungen bzw. Erweiterung zum Unterricht die Leistungen der Lernstudios in Anspruch genommen werden können. Ebenso kann eine Teilnahme an Interessengemeinschaften erfolgen oder auch betreute Freizeit zur individuellen Nutzung der Möglichkeiten der Einrichtung stattfinden.
Derzeit werden u.a. eine Kung-Fu-AG, eine Brettspiel-AG oder eine Film-AG angeboten
Die Unterrichtszeiten des Campus gestalten sich wie folgt:
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Praktika

Zur Entwicklung von Vorstellungen zur beruflichen Orientierung sowie der Entwicklung von Kompetenzen werden innerhalb der Ausbildung mindestens 2 14-tägige Praktika in Unternehmen der Region mit schulischen Aufgabenstellungen stattfinden. Die Unternehmen sollen durch die Schüler selbst gefunden werden.

Schulgeld

Das Schulgeld stellt, wie unter Register „Vertragsunterlagen“ dargestellt, einen wesentlichen Teil der Finanzierung des Schulbetriebs dar. Da Schulen in freier Trägerschaft die sächlichen Kosten nicht wie öffentlich-rechtlich getragene Schulen aus Steuereinnahmen finanzieren können, kann auf die regelmäßige Entrichtung von Schulgeld nicht verzichtet werden.
Um keine Sonderungen nach Einkommen zuzulassen, setzt sich der Betrag des monatlichen Schulgelds aus einem Sockelbetrag und einem einkommensabhängigen Individualbetrag zusammen, der durch Abbuchung eingezogen wird.
Die Angaben zum Einkommen werden bei Abschluss des Vertrags ohne Nachweise zur Kenntnis genommen und der Betrag danach vereinbart. Die ASG behält sich jedoch das Recht vor, zu jedem Zeitpunkt einen schriftlichen Nachweis zu verlangen.
Das Schulgeld ist über die Dauer der Teilnehme am Bildungsgang nach der folgenden Tabelle fix und wird nur durch die Inflationsrate jährlich erhöht.
Der Sockelbetrag staffelt sich wie folgt:

Sekundarstufe I: monatlich 164,00 € zZgl. Einkommensabhängiger Individualbetrag
Sekundarstufe II: monatlich 175,00 € zZgl. Einkommensabhängiger Individualbetrag (jeweils vom "positiven Bruttoeinkommen")
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